Es war absehbar. Die seit 22.12.22 verwendbaren neu eingeführten Formulare, die eigentlich ab dem 1.12.23 zwingend benutzt werden sollten, beinhalten handwerkliche Fehler. Daher hat das BMJ am 03.08.23 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV-AendVO) auf den Weg gebracht.
Der Entwurf beinhaltet folgende Änderungen:
- Zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten bei den Angaben zum Schuldner zum Geburtsdatum-, ort um dadurch Personenverwechslungen zu vermeiden,
- Vergrößerung bestimmter Eingabefelder um Platz für erforderliche Angaben zu schaffen,
- Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen, durch Beantragung einer Vollstreckungsmaßnahme ohne Vollstreckungstitel und der Erleichterung der Geltendmachung von Säumniszuschlägen,
- übersichtlichere Gestaltung der Forderungsaufstellungen durch Eintragung von Zwischen- und Gesamtsummen.
Inkrafttreten der Neuerungen
Damit die Anwender die neuen Formulare in der „verbesserten“ Form zeitnah benutzen können, treten die Neuerungen bereits am Tag nach Verkündung in Kraft.
Wichtiges Update November 2023: Übergangsfrist zunächst verlängert bis 30.4.2025 – dann wieder verkürzt auf 31.8.2024. Und die Überarbeitung der Formulare auf Eis gelegt!
Mittlerweile sind die oben beschriebenen Informationen obsolet. Die Übergangsfristen wurden mehrfach geändert und die Überarbeitung der Formulare vorerst gestrichen. Diese sollen später in einem gesonderten Verfahren aufgegriffen werden. Wir haben für Sie den endgültigen Stand des Gesetzgenungsverfahrens auf dieser Seite zusammengefasst: Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter!
Unsere Meinung: Der ganze Ablauf der Reform der Pflichtformulare kann damit eigentlich nur noch in die Kategorie „Pleiten, Pech und Pannen” einsortiert werden. Es ist absehbar, dass hier bei den betroffenen Fachkreisen sehr viel Verwirrung und Rechtsunsicherheit entstehen wird. Aus Gesprächen mit Anwält/Innen und Rechtspfleger/Innen wissen wir, dass bis dato bei vielen noch nicht einmal die Information über die geplante erneute Novellierung der Formulare angekommen ist, ganz zu schweigen von der mehrfach geänderten Übergangsfrist.
Deshalb möchten wir vom Deubner Verlag Sie auf diesen Seiten so gut wie möglich auf dem Laufenden halten und Sie mit den bestmöglichen Informationen und Tools versorgen. Unser geplantes, neuartiges Online-Tool „Formulare zur Forderungsvollstreckung von A-Z” werden wir nun weiter an die neue Rechtslage anpassen und Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stellen.
Tipp: Laden Sie ich hier unseren Spezialreport ZV Formulare UPDATE kostenlos herunter - und wir sagen Ihnen automatisch Bescheid, wenn sich in Sachen ZV-Formulare wieder etwas tut.