Fluchtgefahr als Haftgrund- Die U-Haft verhindern

Jährlich beträgt die Anzahl der Straftaten, bei denen Untersuchungshaft angeordnet wird ungefähr 30.000; bei über 94% der Anordnungen wird als Haftgrund die Fluchtgefahr angegeben. Das bedeutet, dass in nahezu jedem Fall der Verteidiger sich bei der Verteidigung gegen die U-Haft auch zwangsläufig mit der Fluchtgefahr auseinandersetzen muss. Lesen Sie hier daher alles, was Sie über den Charakter der Fluchtgefahr und seine Besonderheiten wissen müssen, um ihrem Mandanten vor der U-Haft zu bewahren zu können.

Die Fluchtgefahr im detaillierten Überblick

Von den fünf in der StPO aufgeführten Haftgründe ist der §112 Abs.2 Nr..2 StPO der wichtigste. Die Fluchtgefahr als Haftgrund greift dann, wenn sich aufgrund bestimmter Tatsachen feststellen lässt, dass der Beschuldigte flüchtig ist. Notwendig für die angenommene Flüchtigkeit des Beschuldigten ist ein unmittelbarer Zusammenhang der Straftat und dem angenommenem Absetzen. Die Begründungen für eine Fluchtgefahr sind allerdings meistens sehr lapidar formuliert. So wird oft lediglich auf die hohe Straferwartung o.Ä. abgestellt ohne konkrete Gründe zu nennen. Lernen Sie hier, wie Sie dies für sich nutzen können.

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Auswirkungen des Haftgrund Fluchtgefahr auf die Ausgestaltung der U-Haft

Selbst in der Untersuchungshaft kann der Haftgrund der Fluchtgefahr zu Beschränkungen in der. Diese Anordnungen sind allerdings nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Der Grundrechtseingriff beim Beschuldigten darf bei einer solchen Anordnung nicht lediglich auf der Annahme der Fluchtgefahr beruhen; vielmehr muss eine konkrete Gefahr für öffentliche Interessen bestehen. Gerade hier sind Sie als Verteidigender im Vorteil, da die Beschränkung der Freiheitsrechte in der U-Haft mit seht hohen Hürden und einer immer vorzunehmenden einzefallbezogenen Abwägung einhergehen. Lesen Sie hier daher alles was Sie wissen müssen.

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Mündliche Haftprüfung aufgrund mangelnder Voraussetzung der Fluchtgefahr (Musterformular)

Haben Sie den Sachverhalt gründlich geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr sich nicht erhärtet hat, so können Sie einen Antrag auf die Durchführung der mündlichen Haftprüfung stellen, um ihren Mandanten wieder auf freien Fuß zu bekommen. Mittels diesem Musterformular sparen Sie wertvolle Zeit und Mühe.

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