Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt (Überblick)
Voraussetzung für eine Verwirkung wegen unbilliger Härte ist ein schuldhaftes Fehlverhalten, kein Schicksal.·Rechtsfolge der Verwirkung ist die Kürzung - zumeist nicht der Wegfall - des Anspruchs.
Unterhaltsansprüche sollen einen aktuellen, laufenden Bedarf decken. Wenn der Berechtigte sich nicht zeitnah darum kümmert, kann er den Anspruch verwirken durch Zeitablauf. Eine feste Frist gibt es dafür nicht. Einzelne Gerichte haben jedoch schon entschieden, dass bereits eine einjährige Untätigkeit der Sozialämter ausreicht, um alle zuvor fällig gewordenen Unterhaltsansprüche auf Zahlung von Elternunterhalt zu verwirken. Zukünftige Ansprüche bleiben von der Verwirkung unberührt.