Unter welchen Voraussetzungen verwirkt der Anspruch auf Elternunterhalt?

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Eine vom seinen Eltern unterhaltspflichtigen Mandanten gern gestellte Frage ist die nach der Verwirkung des Unterhaltsanspruchs.Dazu gibt es zwei Unterformen, nämlich die Verwirkung wegen unbilliger Härte und die Verwirkung durch Zeitablauf.

Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt (Überblick)

Voraussetzung für eine Verwirkung wegen unbilliger Härte ist ein schuldhaftes Fehlverhalten, kein Schicksal.·Rechtsfolge der Verwirkung ist die Kürzung - zumeist nicht der Wegfall - des Anspruchs.

Unterhaltsansprüche sollen einen aktuellen, laufenden Bedarf decken. Wenn der Berechtigte sich nicht zeitnah darum kümmert, kann er den Anspruch verwirken durch Zeitablauf. Eine feste Frist gibt es dafür nicht. Einzelne Gerichte haben jedoch schon entschieden, dass bereits eine einjährige Untätigkeit der Sozialämter ausreicht, um alle zuvor fällig gewordenen Unterhaltsansprüche auf Zahlung von Elternunterhalt zu verwirken. Zukünftige Ansprüche bleiben von der Verwirkung unberührt.

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Das vernachlässigte Kind: "Vati hat sich nie um mich gekümmert" - Verwirkung von Elternunterhalt wegen unbilliger Härte (Fall mit Lösung)

Ein typischer Fall: Die Mandantin ist ein Scheidungskind. Dem Vater war das Sorgerecht entzogen worden, weil er nach der Trennung weder für die Familie noch für Jugendamt oder Gericht erreichbar war. Kindesunterhalt war später tituliert worden, sporadisch gab es Vollstreckungserfolge. Wegen der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse verließ sie trotz guter Noten das Gymnasium und machte eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Als sie volljährig war, suchte und fand sie ihren Vater, doch der schlug ihr die Tür vor der Nase zu und beschimpfte sie. Von den Nachbarn erfuhr sie, dass er alkoholkrank sei. Schon im Alter von 55 Jahren hatten die Folgen dieser Sucht ihn zum Pflegefall gemacht und er lebt nun auf Sozialhilfekosten im Heim. Das Sozialamt wendet sich nun an die Mandantin und bittet um Auskunft zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Was ist zu tun? Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Grundsatzurteil zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts wegen unbilliger HärteBGB §§ 242, 1601, 1603 Abs. 1

Leitsätze:

»a) Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 103, 62). b) Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795). c) Zur Frage des Einsatzes von Vermögen zur Befriedigung des Elternunterhalts.«

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Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im Kleinkindalter bei den GroßelternBGB § 1601, § 1611 Abs. 1

Leitsatz:

»Zur Verwirkung von Elternunterhalt, wenn eine Mutter ihr später auf Unterhalt in Anspruch genommenes Kind im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und sich in der Folgezeit nicht mehr in nennenswertem Umfang um dieses gekümmert hat.«

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Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen ZeitablaufsBGB § 1601, BGB § 1602 Abs. 1, BGB § 242, BGB § 1585b

Leitsätze:

»1. Ein Unterhaltsgläubiger, der seinen Anspruch auf Elternunterhalt nach Inverzugsetzung nicht zügig gerichtlich geltend macht, sondern zunächst die - zögerliche - Auskunftserteilung des Unterhaltsschuldners sowie das verwaltungsgerichtliche Verfahren auf Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe abwartet, kann seinen Unterhaltsanspruch verwirken.

2. Verwirkung kann auch dann eintreten, wenn der Unterhaltsanspruch bereits im Wege der Stufenklage rechtshängig geworden ist, der Unterhaltsgläubiger den Rechtsstreit aber über einen längeren Zeitraum nicht betreibt.«

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