+++AKTUELL+++ Angehörigen-Entlastungsgesetz: Große Rechtsunsicherheit beim Elternunterhalt aufgrund der neuen 100.000 Euro-Grenze. Unsere FamR-Expertin gibt Ihnen eine solide Einschätzung der Lage. Klicken Sie hier und lesen Sie jetzt weiter.
Die Rechtslage zur Berechnung von Elternunterhalt stellt sich für Mandanten, aber auch für Anwälte häufig als unübersichtlich dar: Die Rechtsprechung konkretisiert sich erst seit einigen Jahren - hinzu kommt, dass Elternunterhalt lange Zeit im Zuständigkeitsbereich der Landgerichte lag, sodass ältere Entscheidungen über die Berechnung sich häufig widersprechen. Die wichtigsten Leitlinien zur Berechnung des Elternunterhalts hat der BGH jedoch mittlerweile geklärt - hier finden Sie typische Fälle, die Ihnen zeigen, worauf es bei der Berechnung von Elternunterhalt ankommt.
Arno Sievert hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.800 Euro. Davon versorgt er seine Ehefrau Maria (Hausfrau) und zwei studierende Kinder. Der angenommene Gesamtbedarf der Kinder beträgt 1.470 Euro. Herr Sievert befürchtet, dass er Elternunterhalt für seinen Vater zahlen muss, weil dieser in ein Pflegeheim aufgenommen wurde. Das Sozialamt hat Elternunterhalt geltend gemacht. Vermögen ist nicht vorhanden.
Mehr erfahren
In diesem Fall verdient Arno Sievers Ehefrau monatlich 400 € hinzu. Sie überlegt, die Stelle zu kündigen, wenn am Ende von ihrem Gehalt „nichts mehr übrig bleibt".
Dieser Fall enthält wichtige Tipps für Anwälte zur Beratung, wenn hohe Unterhaltsforderungen mit einem geringen Einkommen des Schwiegerkindes zusammentreffen.
Mehr erfahren
Carola Schneider hat drei Kinder und kann ihre Heimkosten nicht selbst tragen. Ihr Sohn Christoph ist Student im 25. Semester, Sohn Bruno steckt in seiner Scheidung und Sohn Andreas, Chefarzt und Single, kommt zu Ihnen, weil das Sozialamt von ihm die gesamte Unterdeckung der Heimkosten i.H.v. 600 Euro fordert.
Dieser praxisnahe Fall mit Lösung zeigt Ihnen, worauf es bei der Berechnung von Elternunterhalt bei mehreren erwachsenen Geschwistern ankommt. Neben dem Rechenbeispiel finden Sie hier eine praktische Checkliste und die besten Praxistipps.
Mehr erfahren
Claudia Fischers Mutter kommt ins Heim und beantragt Sozialhilfe. Frau Fischer verdient bereinigt 1.000 Euro. Frau Fischer hat im Internet recherchiert, dass ihr Selbstbehalt 1.800 Euro beträgt, und ist daher sicher, dass sie nichts zahlen muss. Sie hat dem Sozialamt „logischerweise" nie geantwortet und kommt nun mit einer Antragsschrift (Stufenantrag Auskunft/Unterhaltszahlung) zu Ihnen. Ihr Ehemann Frank verdient bereinigt 3.000 Euro.
Die ausführliche Lösung zu diesem typischen Fall zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Berechnung des Elternunterhalts achten müssen, wenn Ihr Mandant Geringverdiener und verheiratet ist.
Mehr erfahren