So berechnen Sie das abzugsfähige Vermögen für die Altersvorsorge beim Elternunterhalt! (Einführung)
Grundsätzlich sind die erwachsenen Kinder auch gehalten, in wirtschaftlich vertretbarer Weise ihr Vermögen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs ihrer Eltern einzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2002 - XII ZR 266/99, FamRZ 2002, 1698). Einschränkungen der Obliegenheit zum Einsatz des eigenen Vermögens ergeben sich jedoch daraus, dass das Kind seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht - und zwar nicht nur den augenblicklichen Unterhalt, sondern auch den im eigenen Alter.
Auf dieser Seite finden Sie neben den Berechnungsgrundlagen für Altersvorsorgevermögen beim Elternunterhalt auch ein Rechenbeispiel und hilfreiche Praxistipps.