Die EU Datenschutzverordnung 2018 (kurz DSGVO 2018) tritt zum 25.5.2018 in Kraft. Neben Behörden und Unternehmen gilt sie auch für freie Berufe – somit auch für Rechtsanwälte.
Wie Sie als Anwalt Ihre Kanzlei auf die geänderten Richtlinien durch die DSGVO 2018 vorbereiten können, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite. In unserer Artikelübersicht finden Sie hilfreiche Beiträge und Downloads zum Thema „EU Datenschutzverordnung 2018 in der Anwaltskanzlei“.
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Personenbezogene Daten im Kanzleialltag
Die EU stellt mit der EU Datenschutzverordnung 2018 personenbezogene Daten unter einen umfassenden Schutz. Das stärkt die Persönlichkeitsrechte der Bürger. In der Kanzlei gilt es, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Erfahren Sie in diesem Beitrag, wann personenbezogene Daten vorliegen und bei welchen Tätigkeiten in der Kanzlei deshalb Vorsicht geboten ist.
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Das Verzeichnis über Datenverarbeitung
Eine neue Pflicht für Rechtsanwaltskanzleien: Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so muss dokumentiert werden, welche Programme dabei zum Einsatz kommen und in welchem Zusammenhang dies geschieht.
Wie ein solches Verzeichnis über Datenverarbeitung zu erstellen und zu pflegen ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Der Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei
Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Datenschutzbeauftragter nach der neuen EU Datenschutzverordnung 2018? Wann haftet er und wann nicht? Nützliche Informationen zum Datenschutzbeauftragten in der Anwaltskanzlei finden Sie in diesem Beitrag.
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Auftragsdatenverarbeitung im Kanzleialltag
Bearbeiten Dritte im Auftrag einer natürlichen oder juristischen Person personenbezogene Daten, so liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor – das kann regelmäßig auch in Anwaltskanzleien vorkommen, wenn einzelne Tätigkeiten zur Erledigung an andere Firmen gegeben werden.
Durch die EU Datenschutzverordnung 2018 werden die rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorgaben erweitert, die erfüllt sein müssen. Erfahren Sie hier mehr.
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Maßnahmen zur Datensicherheit in der Kanzlei
Datenschutz ist und bleibt Chefsache – vor dem Hintergrund dieses Grundsatzes sollte Datenschutz und Datensicherheit in der Anwaltskanzlei bereits auf einer organisatorischen Ebene beginnen. Welche Schwachstellen dabei bereits frühzeitig erkannt und geschlossen werden können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Verordnung 2016/679
Volltextansicht der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016: Klicken Sie hier.
DSAnpUG-EU
Volltextansicht der Neufassung des BDSG im DSAnpUG-EU (Datenschutz-Anpassungsgesetz, Stand: 24.02.2017): Klicken Sie hier.
Synopse zur DSGVO
Volltextansicht der (iinoffiziellen) Synopse des Bayerischen Landesamts für DatenschutzAufsicht zur EU Datenschutzverordnung: Klicken Sie hier.