Probleme mit dem beA – Wie lösen Sie die häufigsten Schwierigkeiten?

Natürlich entstehen auch bei der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach Probleme, die gelöst werden müssen. Da einige Probleme bei vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wiederholt auftreten, haben wir die typischen Fehler zusammengetragen und Lösungen bereitgestellt. Manchmal ist bspw. das Zertifikat dem beA Konto nicht zugeordnet oder freigeschaltet. Oftmals kann auch der Kartenleser nicht gefunden werden, obwohl der Haken „Kartenleser ist angeschlossen“ gesetzt ist.

Die typischen Fehlermeldungen und Fragen auf einen Blick:

1.     Wieso ist eine Erstregistrierung am beA-System nur mit einer beA-Karte möglich?

Mit Hilfe der bea-Karte soll verhindert werden, dass nicht zugelassene Rechtsanwälte ein Postfach besitzen und die Postfächer den falschen Personen zugeordnet werden. Die beA-Karte ist demnach ein weiteres Sicherheitswerkzeug, da auf Ihr die Postfachnummer enthalten ist.

2.     Benötigen auch angestellte Rechtsanwälte eine beA-Karte?  

Alle Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte, die in Ihrer Kanzlei arbeiten, benötigen eine eigene beA-Karte. Die zugelassenen Rechtsanwälte müssen schließlich dafür Sorge tragen, dass Sie gemäß der passiven Nutzungspflicht die Posteingänge im beA zur Kenntnis nehmen und ab 01.01.2022 bearbeitet werden.

3.     Das Zertifikat ist dem beA-Konto nicht zugeordnet

Viele Nutzer erhalten folgende Fehlermeldung in Ihrer Benutzerverwaltung: „0904 – The given SAML Response was invalid!“

Alternative Fehlermeldungen: Folgender Anmeldefehler ist aufgetreten: error constructing MAC: java.lang.SecurityException: JCE cannot authenticate the provider BC Keine Verbindung zum beA-Postfach

Unser Lösungsvorschlag: Sie müssen in der Profilverwaltung eine Einstellung ändern. Hierzu gehen Sie zum Webclient des beA in der Profilverwaltung und wählen Sie „Sicherheits-Token anlegen“. Anschließend wählen Sie in der Postfachverwaltung „Sicherheits-Token“ freischalten.

 

4.     Zertifikat ist dem beA-Konto zugeordnet, aber nicht freigeschaltet

Sollte Ihr Zertifikat dem beA-Konto zugeordnet sein, können Sie trotzdem eine Fehlermeldung erhalten: Der Zugriff auf das Postfach ist mit folgender Meldung fehlgeschlagen (es wird keine Meldung angezeigt). Die Meldung im Protokollordner zeigt Ihnen gleichzeitig folgendes an: „Folgender Anmeldefehler ist aufgetreten: null Keine Verbindung zum beA-Postfach“.

Unser Lösungsvorschlag: Suchen Sie im Webclient des beA: Postfachverwaltung und wählen Sie „Sicherheits-Token freischalten.

 

5. Zertifikat ist dem beA-Konto zugeordnet und freigeschaltet, aber das Passwort ist falsch

Sollte das Zertifikat dem beA-Konto zugeordnet und freigeschaltet sein, könnte auch das eingegebene Passwort falsch sein. Sie erhalten dann folgende Meldung in der Benutzerverwaltung: Fehler beim Öffnen des Zertifikat-Cache. Sie können auch eine Meldung im Protokollordner finden: Fehler beim Öffnen des Zertifikat-Cache. Keine Verbindung zum beA-Postfach

Lösungsvorschlag: Sollten Sie ihr richtiges Passwort nicht mehr finden, müssen Sie ein neues beantragen.

 

„Report: Das besondere elektronische Anwaltspostfach“

Kanzleialltag, Nutzungspflicht, Erstregistrierung:

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Artikelserie: Das besondere elektronische Anwaltspostfach