Erste Schritte im beA - Was ist jetzt zu tun?

 

Für Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt gilt bereits die passive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Sie sollten demnach bereits jetzt über ein beA-Postfach verfügen. Wenn Sie widererwartend noch nicht über ein Postfach verfügen, müssen Sie folgende Arbeitsschritte durchführen:

Welche Mittel benötige ich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt

Selbstverständlich benötigen Sie für Ihr beA einen Computer mit Internetzugang und ein entsprechendes unterstützendes Betriebssystem, wie bspw. Windows, Linux oder Mac OS. Zusätzlich müssen Sie über einen Webbrowser verfügen. Dies könnten z. B. Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder ein Zugang über Ihre Kanzleisoftware sein.

Während diese technischen Voraussetzungen bereits jetzt zum Standard einer jeder Kanzlei gehören, benötigen Sie auch noch Hardware-Produkte. Zum einen müssen Sie einen sogenannten Hardware-Token beantragen. Mit Hilfe dieser Karte wird Ihnen erst die Erstregistrierung in Ihrem beA-Postfach ermöglicht. Zum anderen ist aber auch ein Chipkartenlesegerät als Grundvoraussetzung zu nennen.

Sehen Sie hier, welche Soft- und Hardware Sie benötigen:

1.     Einen Computer mit Internetzugang

2.     Ein unterstütztes Betriebssystem wie Windows, Mac OS und Linux

3.     Einen unterstützen Webbrowser wie z.B. Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Zugang über eine Kanzleisoftware

4.     Einen Hardware-Token (beA-Karte)

5.     Ein Chipkartenlesegerät

Wo erhalte ich den Hardware-Token (beA-Karte)?

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist für den Versand des Hardware-Token verantwortlich. Alle Produkte zum beA sind über die Website www.bea.bnotk.de erhältlich.

Unser Tipp für Sie: Statten Sie auch Ihre Mitarbeiter aus, sodass diese ebenfalls auf das Postfach zugreifen können. Dies vereinfacht die Arbeitsprozesse im Alltag und gewinnen mehr Zeit, um Ihre Mandanten zu beraten.

Für die Bestellung der bea-Karte benötigen Sie Ihre persönliche Antragsnummer bzw. Safe-ID (Identifikationsnummer). Sollten Sie diese Nummer nicht kennen, ist das kein Problem. Gehen Sie einfach auf die Website des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (www.rechtsanwaltsregister.info) und rufen Sie dort Ihre Safe-ID ab.

Wie richte ich das besondere elektronische Anwaltspostfach richtig ein?

Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten Ihr beA zu nutzen. Entweder besuchen Sie Ihr beA über die Webanwendung (www.bea-brak.de) oder Sie nutzen es über Ihre jeweilige Kanzleisoftware.

Bitte beachten: Ihre erstmalige Registrierung funktioniert ausschließlich über die Webanwendung. Um das beA richtig zu installieren, müssen Sie von der Webseite www.bea-brak.de die beA-Client Security herunterladen und Ihre Administratorenrechte nutzen.

Nach der Erstregistrierung können Sie sich dann auf www.bea-brak.de über den gelben Anmeldebutton mit Ihrer beA-Karte und der zweifachen PIN-Eingabe in Ihr beA-Postfach einloggen. Weitere Installationshinweise finden Sie auch auf der Website www.bea-brak.de.

 

 

„Report: Das besondere elektronische Anwaltspostfach“

Kanzleialltag, Nutzungspflicht, Erstregistrierung:

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Artikelserie: Das besondere elektronische Anwaltspostfach