Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Gemäß sämtlichen Landesbauordnungen besteht ein Anspruch des Bauherrn auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn das Bauvorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht. Das Vorgehen gegen eine Baugenehmigung ist nur dann erfolgreich, wenn die Baugenehmigung Rechtsmängel aufweist und hierdurch ein Nachbar in seinen Rechten verletzt wird. Finden Sie auf dieser Seite alles, was Sie als Anwalt über die Baugenehmigung wissen müssen. Wir bieten Ihnen verschiede Schriftsatzmuster mit ausführlichen Erläuterungen, z.B.: Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung, Widerspruch gegen eine Baugenehmigung oder Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung. Alle unsere zeitsparenden Muster können nach dem Download sofort eingesetzt werden!
Zusätzlich für Sie zum Download: Eine Checkliste für die schnelle, übersichtliche Sachverhaltserfassung im Mandantengespräch!
Setzen Sie diese Checkliste für ein erfolgreiches erstes Mandantengespräch ein! Gehen Sie auf Nummer sicher und erleichtern Sie Ihrem Mandanten die Mitarbeit bei der Sachverhalterfassung, indem Sie ihm diese praktische Checkliste an die Hand geben. So werden alle wichtigen Sachverhaltsmerkmale bereits zu Beginn abgedeckt!
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Sofern durch landesrechtliche Vorschrift das Widerspruchsverfahren nicht abgeschafft wurde, kommt gegen die Baugenehmigung als Verwaltungsakt das Rechtsmittel des Widerspruchs in Frage. Im Folgenden stellen wir Ihnen zwei Schriftsatzmuster zu Widersprüchen gegen eine Baugenehmigung zur Verfügung: ein Nachbarwiderspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung und ein Bauherrenwiderspruch gegen eine versagte Baugenehmigung. Zu beiden Mustern ist eine ausführliche Erläuterung enthalten. Lesen Sie jetzt weiter!
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Namens und im Auftrag unseres Mandanten erheben wir Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes/des Landkreises/der Stadt ... vom ... in der Form des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums ... vom ... und stellen folgende Anträge:
I. Der ablehnende Bescheid des Landratsamtes/ des Landkreises /der Stadt ... vom ..., Az: ... und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom ..., Az: ... werden aufgehoben.
II. Der Beklagte wird verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung hinsichtlich der Errichtung eines ... zu erteilen.Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts den Bauantrag des Klägers neu zu verbescheiden.
III. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
IV. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Zur
Begründung
führen wir aus:
Die Klage ist zulässig und gemäß § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO auch begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung.
A. Sachverhalt
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Muss auch bei einer Verpflichtungsklage ein Vorverfahren durchgeführt werden? Kann eine Baugenehmigung auch durch Eilantrag erlangt werden? Der folgende Fachbeitrag beantwortet diese und weitere Fragen!
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Namens und im Auftrag unseres Mandanten erheben wir Anfechtungsklage und stellen folgende Anträge:
I. Die Baugenehmigung der Beklagten vom ..., Az: ... in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der ... vom ..., Az: ... wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
III. Die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Zur
Begründung
führen wir aus:
A. Sachverhalt
1. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks ..., FINr. ..., Gemarkung ... . Der Beizuladende ist Eigentümer des östlich angrenzenden unbebauten Grundstücks ..., FINr. ..., Gemarkung ... . Unter dem erteilte die Beklagte diesem antragsgemäß eine Baugenehmigung zur Errichtung eines zweigeschossigen Wohnhauses.
Beweis: Baugenehmigungsbescheid vom ... - Anlage K 1 -
2. Den hiergegen erhobenen Widerspruch des Klägers vom ... hat das Regierungspräsidium ... mit Widerspruchsbescheid vom ..., Az: ..., dem Kläger zugestellt am ..., als unbegründet zurückgewiesen.
Beweis: Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom ... - Anlage K 2 -
B. Begründetheit
Die Klage ist begründet, da gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Baugenehmigung der Stadt ... vom ... rechtswidrig ist und hierdurch der Kläger in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht gemäß Art. 14 GG, verletzt wird.
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Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um einen klassischen Fall eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung, d.h. positive Feststellung für den Bauherrn und ggf. negative Feststellung für den Grundstücksnachbarn. Dieser Fachbeitrag erläutert das obige Klagemuster einer Anfechtungsklage gegen eine erteilte Baugenehmigung als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung. In Verbindung mit dem Klagemuster ermöglicht er Ihnen somit eine optimale Mandatsbearbeitung!
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