Das Bauforderungssicherungsgesetz dient dem Schutz und der Sicherungen von Bauforderungen. Auf diese Seite erhalten Sie einen Überblick über die Geschichte und den Sinn und Zweck des Bauforderungssicherungsgesetzes und erfahren zudem, welche Baumaßnahmen vom Bauforderungssicherungsgesetz abgedeckt werden. Lesen Sie jetzt weiter!
Das ehemalige Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB) wurde durch das Forderungssicherungsgesetz novelliert und trat am 01.01.2009 unter dem Namen Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) in Kraft. Der folgende Fachbeitrag bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die Geschichte dieses Gesetzes und vermittelt Ihnen ein sicheres Verständnis für die Hintergründe, den Sinn und den Zweck des Bauforderungssicherungsgesetzes.
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Ist für einen Anspruch aus dem BauFordSiG erforderlich, dass vertragliche Verbindungen bestehen? Welcher Personenkreis soll geschützt werden? Lesen Sie jetzt weiter für konkrete Antworten auf diese Fragen!
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Für die Feststellung eines Anspruchs aus dem Bauforderungssicherungsgesetz ist es für Sie als Anwalt auch wichtig zu wissen, welche Baumaßnahmen unter das BauFordSiG fallen. Zählen z.B. auch Kosten eines Umbaus zu den Kosten eines Baus? Erhalten Sie in unserem Fachbeitrag Antworten auf diese und weitere Fragen.
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