Das Baugeld im Bauforderungssicherungsgesetzt – das Wichtigste hier auf einen Blick für Sie als Anwalt zusammengefasst!

Laut Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) handelt es sich bei Baugeld um Geldbeträge, die zum Zweck der Bestreitung von Kosten eines Baus gewährt werden, oder die der Baugeldempfänger für eine im Zusammenhang mit dem Bau stehende Leistung erhält. Auf dieser Seite haben wir die für Sie als Anwalt wichtigsten Informationen zum Baugeld zusammengefasst. Finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen: Wie wird Baugeld definiert? Wer ist Baugeldempfänger und was genau beinhaltet die Baugeldverwendungspflicht? Außerdem hier für Sie: Rechtsprechung zum Thema Baugeld und Klagemuster für Schadensersatzklagen wegen Zweckentfremdung von Baugeld!

 

Baugeld – Definition und Herkunft

Das Bauforderungssicherungsgesetz legt fest, dass derjenige, der das Baugeld empfängt, dieses nur zweckentsprechend verwenden darf. Der folgende Fachbeitrag erklärt die Herkunft und Definition des Begriffs „Baugeld“. Lesen Sie jetzt weiter!

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Wer ist Baugeldempfänger?

Für die Bearbeitung eines Baugeld-Falls ist es für Sie als Anwalt wichtig zu wissen, wer Baugeldempfänger ist. Hier erfahren Sie, wer nach BGH-Rechtsprechung Baugeldempfänger i.S.d. BauFordSiG sein kann und wie weit der Empfängerbegriff zu fassen ist.

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Baugeldverwendungspflicht – das müssen Sie wissen

Der Empfänger von Baugeld unterliegt einer besonderen Baugeldverwendungspflicht. So darf er z.B. das Baugeld nicht im allgemeinen Geschäftsgang zur Begleichung von Verbindlichkeiten aus anderen Bauvorhaben auszahlen. Mit der Neuregelung des BauFordSiG wurde das Entnahmerecht des Baugeldempfängers jedoch erweitert. Unser Fachbeitrag legt die Baugeldverwendungspflicht für Sie nach BGH-Rechtsprechung dar und erläutert die Erweiterung des Baugeldentnahmerechts.

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Rechtsprechung: Zweckentfremdung von Baugeld (BGH-Urteil)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu den Fragen,

1. ob eine zweckwidrige Baugeldverwendung auch bei einer Kette von Nachunternehmern Anwendung findet und

2. ob der Anwendungsbereich des BauFordSiG auch für Unternehmen gilt, die nur mit einem Teil der Bauleistungen beauftragt wurden.

[…]

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Muster: Schadensersatzklage wegen Zweckentfremdung von Baugeld

Sie vertreten eine bauausführende Firma oder einen Baustofflieferanten, und der Vertragspartner Ihres Mandanten hat die Zahlungen eingestellt? Dann sollten Sie in Ihren Beratungen und Überlegungen stets das BauFordSiG miteinbeziehen und prüfen, ob nicht gegen den Geschäftsführer des in Insolvenz gegangenen Vertragspartners wegen Zweckentfremdung des Baugelds persönlich vorgegangen werden kann. Für einen solchen Fall bieten wir Ihnen hier handliche Schriftsatzmuster für eine Schadensersatzklage wegen Zweckentfremdung von Baugeld. Benutzen Sie diese Muster und sparen Sie viel Zeit bei der Mandatsbearbeitung! Zusätzlich für Sie: eine Checkliste zur schnellen und gründlichen Sachverhaltserfassung sowie ausführliche Erläuterungen zu den Schriftsatzmustern.

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