Arbeitslosengeld II und Sozialgeld: Das Bedarfsdeckungsschema
Die Leistungen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung. Die Bedarfe nach dem SGB II werden zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst, wobei Einkommen und Vermögen nach § 19 Abs. 3 SGB II zu berücksichtigen sind. Dem SGB II liegt ein Bedarfsdeckungsschema zugrunde, d.h. für jeden Hilfebedürftigen wird ein vom Gesetzgeber festgelegter Regelsatz zzgl. eines etwaigen Mehrbedarfs vorgehalten. Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind bedarfsorientierte, bedürftigkeitsabhängige staatliche Fürsorgeleistungen. Alle Einzelheiten zum Bedarfsdeckungsschema finden Sie hier.