Trotz aller Sorgfaltspflicht und Vorsicht: Leider kann es immer zu ärztlichen Behandlungsfehlern kommen. Dies hat unter Umständen schwerwiegende Folgen für das Leben der Betroffenen. Wenn es um die Frage der Kosten und des Schadensersatzes geht, sind häufig langwierige Prozesse zu führen. Hier muss festgestellt werden, dass tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag und ursächlich für den Schaden war.
In der Folge sammeln wir für Sie die aktuellen Entscheidungen zu den Themen Arzthaftung, ärztliche Behandlungsfehler und Schadensersatz, damit Sie die Aussagen aus den Urteilen auch auf Ihre eigenen Mandate anwenden können. Lesen Sie jetzt weiter!
Ärztliche Behandlungsfehler: Wie müssen Krankenkassen unterstützen?
Bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus ärztlichen Behandlungsfehlern sollen die Krankenkassen ihre Versicherten unterstützen. Nach dem LSG Niedersachsen-Bremen ist die Krankenkasse aber nicht verpflichtet, ein Zweitgutachten über mögliche Behandlungsfolgen einzuholen oder Zeugen zu befragen, wenn der Kläger mit dem Ergebnis des ersten Gutachtens nicht einverstanden ist. Hier mehr erfahren zum Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.05.2023 - L 16 KR 432/22.
Kein Behandlungsfehler nach Aspiration bei Kleinkind
Das OLG Frankfurt hat die Klinik-Haftung für eine Hirnschädigung eines Kleinkindes nach einer intravenösen Antibiotikumgabe abgelehnt. Im Streitfall hatte sich das Kleinkind während der Behandlung an einem Apfelstück verschluckt. Das Gericht verwies darauf, dass Aspirationen bei Kleinkindern in praktisch jeder Lebenslage auftreten könnten und eine absolute Sicherheit nicht erreichbar sei. Hier mehr erfahren zum Urteil des OLG Frankfurt am Main v. 25.04.2023 - 8 U 127/21.
Arzthaftungsrecht: Aufklärungsgespräch erst kurz vor der OP
Die Aufklärung über die Risiken einer OP muss so frühzeitig sein, dass dem Patienten genügend Bedenkzeit verbleibt. Ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder sogar erst während der OP-Vorbereitung ist wegen des bestehenden Zeitdrucks grundsätzlich verspätet. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden und einer Frau Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zugesprochen. Hier mehr erfahren zum Urteil des Landgericht Frankenthal v. 30.05.2022 - 4 O 147/21.
Haftung nach Behandlungsfehler bei der Geburt
Das OLG Oldenburg hat in einer Arzthaftungssache festgestellt, dass ein Behandlungsfehler bei der Geburt zu einem Hirnschaden eines Kindes geführt hat und ein Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen und der zukünftig noch entstehenden Behandlungs- und Pflegekosten besteht. Über die genaue Höhe des Schadensersatzanspruchs muss noch das Landgericht Osnabrück entscheiden. Hier mehr erfahren zum Urteil des OLG Oldenburg v. 22.12.2021 - 5 U 130/19.