Die Abmahnung im Arbeitsrecht kann dem*der Arbeitgeber*in als „gelbe Karte“ dienen oder aber den Weg zur Kündigung ebnen. Alles, was es bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Wir haben für Sie grundlegende Fachbeiträge zur Abmahnung, die inhaltlichen sowie formellen Anforderungen, die Gründe, welche zu einer Abmahnung führen können und die Folgen einer Abmahnung zusammengestellt.
Der Arbeitgeber ist - jedenfalls im Anwendungsbereich des KSchG - grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung abzumahnen, denn der Arbeitnehmer soll die Möglichkeit haben, sein Verhalten zu korrigieren, bevor ihm gekündigt wird. Die Abmahnung dient zugleich der Objektivierung der negativen Prognose, denn (erst) wenn der Arbeitnehmer ordnungsgemäß abgemahnt wurde und er trotzdem erneut gegen seine Pflichten verstößt, kann davon ausgegangen werden, es werde auch künftig zu Vertragsstörungen kommen.
Erfahren Sie hier alles Grundlegende zur Abmahnung.
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Die formellen Anforderungen an eine Abmahnung sind gering, dennoch gibt es einiges zu beachten. Die Abmahnung muss von jemandem ausgesprochen werden, der dem Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt ist; eine Kündigungsberechtigung hingegen ist nicht erforderlich. [...]
Lesen Sie hier wichtige Informationen über die Abmahnungsbefugnis, den Zugang, die Form, die Frist, die Mitbestimmung sowie über die Folgen formeller Unwirksamkeit.
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So gering die formellen Voraussetzungen an eine Abmahnung sind, so konkret sind die inhaltlichen Anforderungen. Erforderlich sind die genaue Bezeichnung des Fehlverhaltens, die Missbilligung und die Aufforderung, das Fehlverhalten nicht zu wiederholen und die Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen.Im ersten Schritt muss der Arbeitgeber den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt so präzise wie möglich schildern. [...]
In diesem Fachbeitrag lesen Sie die inhaltlichen Anforderungen an eine Abmahnung.
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Die folgenden Gründe sind als wichtige Gründe für die Kündigung anerkannt worden, wobei es keine absoluten Kündigungsgründe gibt. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass derartige Sachverhalte regelmäßig "an sich" geeignet sind, einen wichtigen Grund abzugeben, es jedoch in jedem Einzelfall noch einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Länge der Betriebszugehörigkeit und sonstiger Umstände des Einzelfalls bedarf.
Lesen Sie hier, aus welchen Gründen abgemahnt werden kann.
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Da die Abmahnung das gegenüber einer Kündigung mildere Mittel ist, führt ihr Unterlassen zur Unwirksamkeit der Kündigung, sofern die Abmahnung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Die Abmahnung ist die "gelbe Karte", der bei Wiederholung der Pflichtwidrigkeiten die Kündigung als "rote Karte" folgen kann.
Was nach Erteilung einer Abmahnung passiert erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.
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