OLG Köln - Beschluß vom 15.01.2001 (16 Wx 140/00)
Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Ziffer 1, 45 Abs. 1 WEG; 27, 29 Abs. 1, 20 Abs. 1, 22 Abs. 1 FGG), hat in der Sache jedoch - bis auf einen Teil des Zinsanspruchs - keinen Erfolg. Die [...]