BFH - Beschluss vom 15.05.2003 (VIII B 248/02)
Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Die Voraussetzungen der § 115 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits mit [...]