OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 07.04.2021 (4 UF 236/20)
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Der Kindesvater ist berechtigt und verpflichtet, den Umgang mit den Kindern Vorname1 X, geb. am. XX.XX.2012, und Vorname2 X, geb. am XX.XX.2016, [...]