KG - Beschluss vom 05.04.2018 (29 U 37/17)
weist der Senat darauf hin, dass er nach dem Ergebnis der Vorberatung beabsichtigt, die Berufung des Klägers, soweit sich diese gegen die Ablehnung der Ansprüche auf eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 910,00 [...]