OLG Hamm - Beschluss vom 01.08.2000 (4 Ss OWi 695/00)
I. Das Amtsgericht Lemgo hat gegen den Betroffenen wegen 'fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h' eine Geldbuße von 100,00 DM verhängt. [...]