BSG - Beschluss vom 02.01.2024 (B 12 KR 36/23 AR)
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 1. November 2023 - B 12 KR 22/23 AR - werden als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu [...]