LAG Köln - Beschluss vom 07.12.2020 (11 Sa 390/19)
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die Urteilsformel vom 08.07.2020 war hinsichtlich der versehentlich unterbliebenen Kostenentscheidung zu ergänzen (§ 321 ZPO). Hinsichtlich der Begründung des [...]