BSG - Beschluss vom 21.08.2019 (B 12 KR 56/19 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]