LAG Hamm - Beschluss vom 13.03.2017 (7 Ta 43/17)
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 28.12.2016 im Zwangsvollstreckungsverfahren - 1 BV 45/14 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. [...]