LSG Hamburg - Beschluss vom 04.05.2017 (L 2 R 73/16)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. I. Streitig ist ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. [...]