LSG Hamburg - Urteil vom 29.06.2017 (L 4 AS 75/17)
Die Berufung wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger wendet sich gegen die Rückzahlung von Darlehen, die ihm der Beklagte mit [...]