LAG Köln - Beschluss vom 03.03.2017 (9 Ta 313/16)
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe teilweise ablehnende Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 14.10.2016 abgeändert. Der Klägerin wird für den ersten Rechtszug [...]