BSG - Beschluss vom 18.07.2017 (B 13 R 17/17 R)
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Der [...]