LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 13.05.2016 (L 9 AS 4940/15)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. I. Der Kläger begehrt höhere [...]