LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 11.02.2015 (L 5 KR 10/15 B ER)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 27. November 2014 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, dem Antragsteller [...]