LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.04.2014 (L 9 U 4063/12)
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2012 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. [...]