LSG Bayern - Beschluss vom 04.12.2013 (L 15 SF 226/11)
Die Entschädigung der Antragstellerin für die Wahrnehmung des Termins vor dem Bayer. Landessozialgericht am 31.05.2011 wird auf 152,- EUR festgesetzt. I. Die Antragstellerin begehrt eine Entschädigung wegen der [...]