LSG Hamburg - Urteil vom 19.12.2012 (L 2 EG 2/10)
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 16. Februar 2010 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht [...]