OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 03.01.2011 (1 A 314/09)
Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird auch für das Berufungszulas-sungsverfahren auf 11.215,86 Euro festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend [...]