OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.04.2011 (12 B 392/11)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Soweit das [...]