LAG Düsseldorf - Beschluss vom 28.02.2011 (2 Ta 81/11)
Die Beschwerde der Rechtsanwälte Burgmer u. a. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 11.01.2011 wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. I. [...]