ArbG München - Endurteil vom 16.12.2010 (22 Ca 9532/10)
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten zum 31.01.2011, die dem Kläger am 14.07.2010 zugegangen ist, nicht aufgelöst wird. 2. Im Übrigen [...]