LSG Bayern - Kostenbeschluss vom 04.12.2009 (L 7 AS 124/09)
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren zu tragen. I. Streitig war zwischen den Beteiligten, ob ein Schulgeld, das der Vater der Tochter der Klägerin [...]