LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 10.12.2008 (9 Ta 210/08)
Die weitergehende sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 24.07.2008, Az.: 4 Ca 74/07, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die form- und fristgerecht eingelegte [...]