LSG Bayern - Urteil vom 25.01.2008 (L 8 SO 67/07)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 3. September 2007 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht [...]