LSG Bayern - Urteil vom 11.12.2008 (L 4 KR 456/07)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 27. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Streitig ist, ob der [...]