LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 08.11.2006 (6 Ta 156/06)
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers, wobei dahinstehen kann, der Beschluss hätte seinem Anwalt zugestellt werden müssen, weil dieser auch den PKH-Antrag gestellt hat, ist der angefochtene Beschluss dahingehend [...]