LAG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 11.11.2005 (9 Ta 220/05)
I. Der 1961 geborene, verheiratete Verfügungskläger, der gegenüber drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist, wurde seit dem 01.11.2003 bei der Verfügungsbeklagten zum Altenpfleger ausgebildet. Nachdem die [...]