LAG Nürnberg - Beschluss vom 09.12.2004 (2 Ta 218/04)
I. Das Arbeitsgericht hat Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil es dem Kläger zumutbar sei, bestehendes Vermögen einzusetzen. Der Kläger habe den Wert des Hausgrundstücks mit 250.000,00 EUR angegeben, so dass nach Abzug [...]