LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.10.2003 (6 Sa 562/03)
Der Kläger, der auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages, der unter § 18 eine Ausschlussfrist beinhaltet, bis 31.12.2001 als Elektroinstallateur beschäftigt war, hat mit seiner Klage, welche am 19.08.2002 [...]