BVerfG - Beschluß vom 02.03.2001 (1 BvQ 12/01)
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung liegen nicht vor, weil sich eine mögliche Verfassungsbeschwerde als von vornherein unzulässig oder unbegründet erwiese. Dabei ist von den bislang allein [...]