OLG Stuttgart - Beschluss vom 17.04.2000 (2 Ss 47/00)
Das Amtsgericht Ulm hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum Betrug in 24 Fällen zu der Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100,00 DM verurteilt. Die Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Ulm verworfen, [...]