BayObLG - Beschluß vom 30.04.1999 (2Z BR 3/99)
I. Die Antragsteller zu 2 und zu 3 sowie die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalterin die Antragstellerin zu 1 war und derzeit die weitere Beteiligte ist. Die Antragstellerin zu 2, [...]