BAG - Urteil vom 20.08.1998 (2 AZR 84/98)
Der 1958 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit 1989 als Elektrotechniker zu einem Bruttomonatsgehalt von zuletzt 5.025,-- DM zuzüglich DM 59,30 DM arbeitstäglicher Aufwandsentschädigung beschäftigt. Die Beklagte [...]