LAG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.08.1997 (16 Ta 231/97)
I. Die Klägerin, die die Beklagten auf Zahlung und Abrechnung in Anspruch nimmt, wendet sich im Wege sofortiger Beschwerde gegen einen die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen verneinenden Beschluß des [...]