BVerwG - Urteil vom 06.04.1995 (5 C 12.93)
I. Herr T., der zuvor mit seiner Familie im Landkreis N. gewohnt hatte, verbüßte in der Justizvollzugsanstalt M. eine Freiheitsstrafe. Nach dem Ende seines bis zum 16. August 1985 verlängerten Urlaubs, für den er als [...]